Einmal pro Quartal sieht das Betriebsverfassungsgesetz eine Betriebsversammlung vor. Kern jeder Versammlung ist der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats. Gerade nach der Wahl kommt es darauf an, dass der neu amtierende Betriebsrat dabei eine »gute Figur« macht. In der Betriebsversammlung kann er sich, seine Arbeit und seine Zukunftspläne vor der Belegschaft präsentieren und sich notwendigen Diskussionen stellen. Mit guter Vorbereitung setzt sich der Betriebsrat dabei selbst ins rechte Licht – und muss nicht ungewollt dem Arbeitgeber das Feld überlassen.
Das Autorenteam hat über ein Jahrzehnt am Bildungszentrum Oberjosbach (BZO) das dortige Seminarangebot für Betriebsräte entwickelt und umgesetzt.