"Deutschland mit seiner traditionellen betrieblichen Mitbestimmung ist ein Land der Betriebsräte: Nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) setzten sich im Jahr 2011 in der Privatwirtschaft Betriebsräte für 44 Prozent aller Arbeitnehmer im Westen und 36 Prozent im Osten ein. Ca. 85% der Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten haben Betriebsräte, die nach dem BetrVG weitreichende Rechte haben: Sie entscheiden u.a. mit bei Entlassungen, grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation, aber auch in vielen alltäglichen Fragen wie Arbeitszeit, Vergütungssystem, Arbeitssicherheit, Mitarbeiterkontrollen, Parkordnung oder Rauchverbot.
Wenn sich in Fällen echter Bestimmung Arbeitgeber und Betriebsrat nicht verständigen können, so entscheidet die Einigungsstelle. Dieser kommt somit bei der Regelung von Meinungsverschieden-heiten eine in der Praxis sehr wichtige Rolle zu – sie kann z.B. eine Betriebsvereinbarung oder einen Sozialplan aufstellen. Andererseits ist es so, dass Einigungsstellen häufig nicht zum Tages-geschäft der Betriebsparteien gehören und deshalb viele Fragen bezüglich Einberufung und Durchführung einer Einigungsstelle bestehen.
Hier setzt die übersichtliche Broschüre im A 4 Format an, die Teil einer Reihe von Infobroschüren für Arbeitnehmer und Betriebsräte ist und als praxisnahe Arbeitshilfe und Information diese arbeitsrechtlichen Fragen beantwortet. Sie ist die ideale Ergänzung zum Betriebsverfassungsrecht Kommentar von Fitting und erweitert ihn um praktische Antworten zu Problemstellungen aus dem Berufsalltag. Verfasst ist sie von RA Kühne und Meyer, die sich auf Vertretung und Schulung von Arbeitnehmervertretern spezialisiert haben.
Die 65-seitige Broschüre gliedert sich in 6 Kapitel: 1. Grundverständnis zur Einigungsstelle, 2. Fragen zu ausgewählten Mitbestimmungstatbeständen, 3. Verfahren zur Einsetzung der Eini-gungsstelle, 4. Stellung des Vorsitzenden und der Beisitzer, 5. Sitzungen der Einigungsstelle sowie 6. Spruch der Einigungsstelle und andere Beendigungsformen. Danach folgt ein Antrag mit 22 ver-schiedenen Mustern (z.B. Anträge, Anschreiben, Tagesordnung) sowie ein kurzes Stichwortver-zeichnis. Die Darstellung erfolgt dabei stets in Frage – Antwortform (neudeutsch FAQ), wobei ins-gesamt 212 Fragen behandelt werden, die sich Betriebsräten – aber häufig auch Personalern - stellen. Die Fragen sind jeweils mit Praxistipps versehen und verweisen auf die passenden Muster im Anhang (z.B. Befangenheitsantrag). Die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen werden im Text genannt. Dem Prinzip der praktischen Arbeitshilfe folgend wird auf Rechtsprechungs- und Literaturnachweise (i.d.R. Fitting: BetrVG) in den Antworten weitgehend verzich¬tet. Im Teil Mitbestimmungstatbestände wird z.B. zu den Fragen zum Ordnungsverhalten (Frage 24); Arbeitszeit (Frage 33), technische Kontrolleinrichtungen (Frage 50), Entgelt (Frage 62) mit übersichtlichen Aufzählungen oder zum Punkteschema bei Kündigungen (Frage 80) mit einer Tabelle geantwortet. Behandelt werden auch sehr praktische Fragen, auf die man in juristischen Kommentaren oder Fachliteratur nicht immer klare Antworten schnell findet, z.B.: Aus Sicht einer Betriebspartei sind die Verhandlungen gescheitert, was nun (85)? Muss der Vorsitzende die Terminkalender der Beisitzer berücksichtigen (125)?
Aufbau und Darstellung sind auch für Nichtjuristen gut verständlich und stets auf den wesentlichen Punkt gebracht. Die Muster ersparen eigene Arbeit und vermeiden mögliche Fehler.
Fazit:
Das Werk ist eine günstige, gute und schnelle praktische Arbeitshilfe für Betriebsräte, deren Anwälte oder Gewerkschaften in allen Fällen der echten Mitbestimmung, die einigungsstellenfähig sind. Es kann aber auch der Arbeitgeberseite Fragen beantworten und zudem wertvolle Einblicke in die Denkweise und Taktik der „Gegenseite“ vermitteln. Es beantwortet zuverlässig, verständlich und übersichtlich die sich stellenden Fragen. In Kombination mit dem Fitting BetrVG-Kommentar, auf den häufig verwiesen wird, ist man auf eine Einigungsstelle gut vorbereitet und kann schnell Antworten finden bei ad-hoc Fragen."
Expertenstimme von Rechtsanwalt Volker Stück, Aschaffenburg, vom 24.10.2016, zur 2. Auflage 2016