Kommentar
Loseblatt. In 4 Ordnern
Loseblattwerk mit 168. Aktualisierung. 2024
9882 S.
Verlag Dr. Otto Schmidt. ISBN 978-3-504-25074-4
Format (B x L): 14,5 x 20,5 cm
Gewicht: 6100 g
Stand: März 2024
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Die wichtige Grundsteuerreform stellt die Bewertungsregeln auf eine neue verfassungsgemäße Grundlage. Das neue Grundsteuerrecht, einschließlich der neuen Bewertung wird ab sofort im Stenger/Loose kommentiert. Damit versammelt der bewährte Großkommentar jetzt das vollständige Bewertungsgesetz und alle damit zusammenhängenden Steuergesetze in einem Werk – ergänzt um sorgfältig eingeordnete Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Literatur.
Lieferung 168 – Februar 2024
Mit der 168. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des BewG, des GrStG und des Saarländischen GrStG aktualisiert bzw. neu gefasst. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Knittel, Krause, Mannek und Marx.
§ 10 BewG definiert den Begriff des Teilwerts. Die Erläuterungen zu dieser praktisch wichtigen Vorschrift sind unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsanweisungen aktualisiert, ergänzt und an einigen Stellen gestrafft worden. Dötsch
Für die bis einschließlich 2024 vorzunehmende Grundstücksbewertung im Sachwertverfahren sind § 87 BewG zur Berücksichtigung von Abschlägen wegen Baumängeln und -schäden und § 88 BewG zur Erhöhung bzw. Ermäßigung für Umstände tatsächlicher Art, die bei der Ermittlung des Gebäudesachwertes nicht berücksichtigt worden sind, von besonderer praktischer Bedeutung. Zusammen mit den Erläuterungen zu § 90 BewG sind die Kommentierungen vollständig überarbeitet worden. Dabei wurde – wie gewohnt – die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung nicht nur wiedergegeben, sondern einer kritischen Betrachtung unterzogen. Knittel
Mit der Überarbeitung der §§ 165 und 167 bis 170 BewG wird die Aktualisierung der Bewertungsvorschriften für den land-und forstwirtschaftlichen Bereich fortgesetzt. Durch die Einarbeitung aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen sind diese Vorschriften jetzt wieder auf einem aktuellen Stand. Bruschke
Durch das Jahressteuergesetz 2022 ist § 195 BewG vollständig geändert worden. Die Kommentierung der Vorschrift, die die Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden für Zwecke der Grundbesitzbewertung ab 1.1.2023 regelt, wurde entsprechend neu verfasst. Neben den aktuellen Verwaltungsanweisungen umfasst die Neukommentierung auch zahlreiche Beispiele. Die Kommentierung ergänzt die für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2022 weiter geltende frühere Fassung des §195 BewG. Mannek/Krause
§§ 32 bis 35 GrStG regeln die Voraussetzungen für den Erlass der Grundsteuer in bestimmten Fällen. Die Vorschriften haben als Spezialregelungen Vorrang vor den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO, deren Anwendung sie jedoch nicht ausschließen. Die Kommentierungen der §§ 32 und 33 GrStG wurden bereits mit der vorigen Ergänzungslieferung in den Kommentar eingefügt. Mit dieser Lieferung folgen nun §§ 34 und 35 GrStG. § 34 GrStG regelt die wesentliche Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Verfahrensrechtliche Aspekte der Erlassentscheidung sind Gegenstand des § 35 GrStG. Marx
Die Kommentierung zum Saarländischen Grundsteuergesetz wurde umfangreich aktualisiert. In diesem Zuge wurden zahlreiche Hinweise für die praxisgerechte Anwendung, weitere erläuternde Beispiele sowie auch erste Rechtsprechungshinweise aufgenommen. Krause
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