Zur Ergänzungslieferung Die 32. Ergänzungslieferung zum Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung kommentiert zeitnah das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (im Januar 2026 in Kraft getreten), das vor allem die Anwendung von "Optionssystemen" wesentlich erweitert hat und damit ebenfalls der Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung dient. Dies gilt auch für die Neufassung des Rechtsrahmens für Sozialpartnermodelle, die den Arbeitnehmern eine Teilhabe an der Performance der Kapitalmärkte ermöglichen. Ebenso wurde die jüngste Arbeitsrechtsprechung kommentiert.
Zielgruppe Für Unternehmen und deren Beraterinnen und Berater sowie für Richterschaft, Anwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Betriebsräte und Rechtswissenschaft.
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